UNSER ENGAGEMENT
FÜR INNOVATIVES UND
BEZAHLBARES WOHNEN

MIETER-SERVICE

DAMALS WIE HEUTE EIN WERTVOLLER PARTNER

Haben Sie Fra­gen zu Ihrem Miet­ver­hält­nis, möch­ten einen Scha­den in Ihrer Woh­nung anzei­gen oder Ihre Woh­nung kün­di­gen? Dann sind Sie hier genau rich­tig. Auf die­ser Sei­te fin­den Sie die benö­tig­ten For­mu­la­re für Ihr Anliegen.

Hier fin­den Sie auch unse­re Mie­ter­zei­tung ‘zuhau­se’ mit der wir Sie zwei­mal jähr­lich über Neu­ig­kei­ten, Pla­nun­gen und Ver­än­de­run­gen in den Wohn­quar­tie­ren infor­mie­ren und Ihnen Tipps und Anre­gun­gen rund ums Woh­nen geben.

Unser Ser­vice­team steht Ihnen ger­ne Mon­tag – Frei­tag 9.00 – 12.00 Uhr, Mon­tag – Mitt­woch 14.00 – 16.00 Uhr und Don­ners­tag 14.00 – 17.30 Uhr zur Verfügung.

ONLINE-

SCHADENSMELDUNG


Sie haben einen Scha­den in Ihrer Woh­nung oder in Ihrem Büro­raum bemerkt? Dann nut­zen Sie ganz bequem das fol­gen­de Online-For­mu­lar. Eine Mit­ar­bei­te­rin bzw. ein Mit­ar­bei­ter der Stadt­sied­lung oder eines beauf­trag­ten Hand­werks­un­ter­neh­mens wird sich mit Ihnen in Ver­bin­dung setzen.

STÖRUNGEN

AM RAUCHMELDER


0800 0001797 (24h Hotline) 

NOTFÄLLE AUSSERHALB

DER GESCHÄFTSZEITEN


Haus­meis­ter-Ser­vice Becker: 0171 4753416
Rohr­brü­che, Hei­zung, Auf­zug, Schließanlagen, 
Tief­ga­ra­gen­tor, Sani­tär- und Elektroschäden

ÄUSSERSTE NOTFÄLLE

(BRAND, HOCHWASSER, GAS)


Feu­er­wehr: 112
Poli­zei: 110 
HVG (Gas): 07131 562588

FRAGEN UND ANTWORTEN

Wann und wie erreiche ich die Mitarbeiter der Stadtsiedlung Heilbronn?

Unser Ser­vice­team steht Ihnen ger­ne Mon­tag – Frei­tag 9.00 – 12.00 Uhr,
Mon­tag – Mitt­woch 14.00 – 16.00 Uhr und Don­ners­tag 14.00 – 17.30 Uhr zur Verfügung.

Wich­ti­ge Tele­fon­num­mern
Zen­tra­le Scha­dens­an­nah­me 07131 6257–0 oder online unter SOS Scha­dens­mel­dung
Kun­den­ma­nage­ment 07131 6257–0
Stö­rung am Rauch­mel­der 0800–000 17 97
Für Woh­nungs­su­chen­de Miet­an­fra­ge

Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung, im oder am Gebäude. Was muss ich tun?

Bit­te mel­den Sie den Scha­den an unse­re Zen­tra­le Scha­dens­an­nah­me­stel­le online unter SOS Scha­dens­mel­dung oder tele­fo­nisch unter 07131 62 57–0.

Ich habe einen Notfall außerhalb der genannten Geschäftszeiten (abends/nachts, am Wochenende und an Feiertagen). Was kann ich tun?

Not­fall außer­halb der Geschäfts­zei­ten: Haus­meis­ter-Ser­vice Becker Tel. 0171 4753416

Not­fäl­le sind: Rohr­bruch, Hei­zungs­aus­fall, Auf­zugs­stö­rung, kein Was­ser, Elektro/Stromausfall, Stö­rung Tief­ga­ra­gen­tor, Stö­rung Schließanlage

Wie kann ich mich bei der Stadtsiedlung wohnungssuchend melden?

Wir benö­ti­gen von Ihnen das aus­ge­füll­te Anfra­ge­for­mu­lar.  Fül­len sie das Online-For­mu­lar auf unse­rer Home­page aus uns sen­den uns Ihre Daten ein­fach per Maus­klick zu.

Wie lange bin ich bei der Stadtsiedlung als Interessent für eine Wohnung gespeichert?

Wenn Sie sich bei uns über das online-For­mu­lar als ‚woh­nungs­su­chend‘ regis­triert haben, spei­chern wir Ihr Woh­nungs­ge­such für ein Jahr. Aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den wer­den Ihre Daten nach Ablauf von zwölf Mona­ten gelöscht.
Haben Sie in die­ser Zeit kei­ne Woh­nung gefun­den, fül­len Sie ein­fach erneut das online-For­mu­lar auf unse­rer Home­page aus und sen­den uns die­ses per Maus­klick zu.

Wie aktualisiere ich meine Daten?

Füllen Sie das Online-For­mu­lar aus und sen­den Sie uns die­ses per Maus­klick zu. Ihre Daten aktua­li­sie­ren sich in unse­rem Sys­tem automatisch.

Wann bekomme ich ein Wohnungsangebot?

Die Woh­nun­gen bei der Stadt­sied­lung sind sehr gefragt, wir erhal­ten täg­lich vie­le Anfra­gen von Woh­nungs­su­chen­den. Die durch­schnitt­li­che Miet­dau­er unse­rer Mie­te­rin­nen und Mie­ter beträgt 11,5 Jah­re, d. h. unse­re Mie­ter füh­len sich bei uns lan­ge wohl. So kön­nen wir nur etwa 250 Woh­nun­gen jedes Jahr anbie­ten, weil jemand aus­zieht. Gleich­zei­tig haben wir aber eine Viel­zahl von Woh­nungs­in­ter­es­sen­ten mit unter­schied­li­chen Wün­schen bzw. Anforderungen.

Die gro­ße Nach­fra­ge ver­ste­hen wir als Aner­ken­nung unse­rer täg­li­chen Arbeit. Wir kön­nen aber lei­der nicht jedem Woh­nungs­ge­such gerecht wer­den und die gewünsch­te Woh­nung direkt anbie­ten. Des­halb ist es für uns schwer zu sagen, wann wir Ihnen eine geeig­ne­te Woh­nung anbie­ten kön­nen. Auch kön­nen wir Ihnen lei­der kei­ne Garan­tie geben, dass Sie von uns ein Woh­nungs­an­ge­bot erhal­ten. Dafür bit­ten wir um Ver­ständ­nis.

 

Wie bekomme ich ein Wohnungsangebot?

Ein Woh­nungs­an­ge­bot erhal­ten Sie per E‑Mail oder per Post.

Welche Unterlagen muss ich der Stadtsiedlung vorlegen?

Wenn Sie sich bei der Stadt­sied­lung als woh­nungs­su­chend mel­den möch­ten, benö­ti­gen wir von Ihnen das aus­ge­füll­ten online-For­mu­lar und falls vor­han­den einen Wohnberechtigungsschein.

Wie erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein und muss ich diesen der Stadtsiedlung vorlegen?

Infos zum WBS
Wenn Sie einen WBS (Wohn­be­rech­ti­gungs­schein) besit­zen, soll­ten Sie uns dies mit­tei­len. Wir kön­nen Ihnen dann ggf. eine öffent­lich geför­der­te Woh­nung anbie­ten. Da die­se teil­wei­se mit öffent­li­chen Mit­teln finan­ziert wur­den, kön­nen wir die Woh­nun­gen preis­güns­tig vermieten.

Ich beziehe Transfereinkommen (z.B. SGB I, II oder XII etc.) Was muss ich beachten?

Grund­sätz­lich bie­ten wir allen Woh­nungs­su­chen­den auch mit Trans­fer­ein­kom­men Woh­nun­gen an. Vor­ran­gig ver­sor­gen wir die Heil­bron­ner Bevöl­ke­rung mit gerin­gem Einkommen.

Kann jemand für die Mietzahlungen bürgen?

Wenn Sie uns eine Bürg­schaft anbie­ten, wird der Bür­ge in glei­cher Wei­se auf Boni­tät von uns geprüft, als ob der­je­ni­ge selbst die Woh­nung anmie­ten wür­de. Wir behal­ten uns vor, den Bür­gen man­gels Boni­tät abzulehnen.

Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Ja, wir ver­lan­gen für unse­re Miet­woh­nun­gen eine Kau­ti­on in Höhe von 3 Monatskaltmieten.

Ich habe eine Mahnung bekommen oder habe Fragen zu meiner Miete oder einer Ratenzahlung?

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an: 07131 6257–0

Ich möchte meine Wohnung bei der Stadtsiedlung kündigen. Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

Die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt drei Mona­te – egal wie lang Sie schon in der Woh­nung woh­nen. Sie müs­sen bis spä­tes­tens zum drit­ten Werk­tag eines Monats kün­di­gen, damit die­ser Monat noch zur Frist zählt.

Ihre Kün­di­gung muss schrift­lich in Papier­form erfol­gen. Sie kön­nen die­ses Kün­di­gungs­for­mu­lar nutzen.

Hier­zu ein Bei­spiel: Die schrift­li­che Kün­di­gung Ihres Miet­ver­tra­ges geht am 31. März bei der Stadt­sie­dung ein. Das Miet­ver­hält­nis endet in die­sem Fall am 30. Juni (3 Mona­te Kün­di­gungs­frist = April, Mai, Juni).

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie kann ich diese der Stadtsiedlung mitteilen?

Bit­te tra­gen Sie Ihre neue Bank­ver­bin­dung in das SEPA-For­mu­lar ein und schi­cken Sie uns die­ses zu.

Wo erhalte ich eine Mietbescheinigung für meine aktuelle Stadtsiedlungs-Wohnung?

Den Vor­druck für eine Miet­be­schei­ni­gung erhal­ten Sie von Ihrem Lei­tungs­trä­ger z.B. vom Job Cen­ter, dem Sozi­al­amt oder von der Wohn­geld­stel­le. Schi­cken Sie uns das For­mu­lar „Miet­be­schei­ni­gung“ und wir tra­gen die Anga­ben zur Woh­nung und zur Mie­te in den Vor­druck ein.

Vermietet die Stadtsiedlung betreute Seniorenwohnungen?

Ja, betreu­te Senio­ren­woh­nun­gen gibt es in:
Heil­bronn-Sont­heim in der Robert-Bosch-Stra­ße 69–71
Heil­bronn-Böckin­gen und in der Hof­statt­str. 1 / Strom­berg­stra­ße 21/23 sowie in
Heil­bronn-Neckar­gartach in der Mühl­bach­stra­ße 1.

Gibt es behindertengerechte Wohnungen?

Es gibt eine gerin­ge Anzahl roll­stuhl­ge­rech­ter Woh­nun­gen in unse­rem Bestand, eini­ge bar­rie­re­freie und meh­re­re bar­rie­re­ar­me Woh­nun­gen. Je nach Ein­schrän­kung kön­nen Woh­nun­gen mit bar­rie­re­ar­men Bädern oder mit roll­stuhl­ge­rech­tem Zugang bei uns ange­mie­tet wer­den. Es kann jedoch zu einer län­ge­ren War­te­zeit für die­se Woh­nun­gen kommen.

Wann bekomme ich die Betriebskostenabrechnung für meine Wohnung?

Sie erhal­ten Ihre Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung inner­halb von zwölf Mona­ten nach Ablauf des Abrech­nungs­zeit­raums. Wir sen­den Ihnen die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung also spä­tes­tens bis zum 31. Dezem­ber des Fol­ge­jah­res per Post zu.

Ich sehe leere Fenster in Gebäuden der Stadtsiedlung. Warum werden mir diese Wohnungen nicht angeboten?

Wir sind immer bemüht, unse­ren Gebäu­de­be­stand auf einem tech­nisch und ener­ge­tisch zeit­ge­mä­ßen Stand zu hal­ten. Daher wer­den nach Aus­zug des vor­he­ri­gen Mie­ters die Woh­nun­gen oft saniert oder moder­ni­siert. Die jewei­li­ge Woh­nung ist aber meist schon ver­mie­tet und der neue Mie­ter zieht nach den Reno­vie­rungs­ar­bei­ten ein.

Ich habe ein Wohnungsangebot erhalten und dieses zugesagt, warum erhalte ich keinen Mietvertrag?

Unse­re Ange­bo­te sind immer unver­bind­lich. Im Regel­fall gibt es meh­re­re Bewer­ber für die­sel­be Woh­nung. Es ist aus die­sem Grund folg­lich mög­lich, dass das unver­bind­li­che Ange­bot nicht auf­recht­erhal­ten wer­den kann und wir Ihnen trotz Ihrer Zusa­ge zum Woh­nungs­an­ge­bot kei­nen Miet­ver­trag anbie­ten können.

Ich habe Nachmieter für meine Stadtsiedlungs-Wohnung vorgeschlagen. Warum werden diese nicht akzeptiert?

Es sind sehr vie­le Inter­es­sen­ten bei uns woh­nungs­su­chend gemel­det. Dies bedeu­tet, dass wir unse­re Inter­es­sen­ten vor­ran­gig berück­sich­ti­gen. Auch besteht kei­ne recht­li­che Ver­pflich­tung, dass bei Vor­schlag eines oder meh­re­rer Nach­mie­ter die Kün­di­gungs­frist ver­kürzt wird.

Ist die Stadtsiedlung Heilbronn berechtigt auch Wohnungen bzw. Wohngebäude zu verwalten?

Gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Stadt­sied­lung Heil­bronn von der IHK zer­ti­fi­zier­ter Wohn­im­mo­bi­li­en­ver­wal­ter.

TIPPS UND TRICKS

Perfekt vorbereitet in den Urlaub

Sicheres Weihnachtsfest

Anspruch auf Wohngeld

Lüften im Sommer

Feiern auf Balkon und Terrasse

Medien aus einer Hand

Richtiges Heizen

Was ist ein Notfall?